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Noch schnell bis 2013 Motorradführerschein machen

Bundesrat und Bundestag sind sich einig. Nun kann die neue Fahrerlaubnisverordnung veröffentlicht werden. Damit tritt dann diese Verordnung am 19.Januar 2013 in Kraft. Auf den Weg hat die Europäische Union diese Neuregelug gebracht und es war spannend wie die Umsetzung der Mitgliedsstaaten, insbesondere der deutschen Regierung, erfolgen wird.

Führerscheinklasse S und Führerscheinklasse M:
Beide Klassen werden zusammengefasst in der neuen Klasse AM.

Führerscheinklasse A1: Leichtkraftrad bis 125 ccm und maximal 11 kW
Bisher waren für die 16- und 17jährigen Fahrer die Höchstgeschwindigkeit auf max. 80 km/h beschränkt. Mit der neuen Regelung ab dem 19. Januar 2013 entfällt die Geschwindigkeitsbeschränkung. Weiterhin bleibt die Motorgröße bei 125 ccm. Führerscheine der  Klasse 3 und 4 vor dem 01.04 1980 dürfen diese Klasse weiterhin fahren, da sie mit eingeschlossen ist.

Führerscheinklasse A beschränkt:
Die neue Bezeichnung wird dann A2 lauten. Weiterhin ist das der Einstiegsführerschein in den Motorradbereich für die 18 jährigen. Die bisherige Leistungsbeschränkung von max.25 kW wird auf 35 kW angehoben. Das Motorrad muss dann mindestens 175 Kg wiegen. Neu ist dann auch die Regelung wer zwei Jahre den A1 hat oder den Klasse 3 vor dem 01.04.1980 braucht keine Ausbildung und muss nur die praktische Prüfung ablegen. Theorie (Ausbildung und Prüfung) entfällt.

Führerscheinklasse A unbeschränkt:
Dieser Schein heißt dann A. Diese Führerscheinklasse berechtigt zum Führen von Motorrädern mit unbegrenzter Leistung. Der Direkteinstieg in diese Klasse ist ab dem 19.Januar 2013 dann bereits für 24 jährige möglich. (bisher ab 25 Jahren) Alle, die ab diesem Datum von der Klasse A2 kommen und eine zweijährige Fahrpraxis haben, müssen erneut eine praktische Prüfung für die Klasse A (unbegrenzte Leistung) ablegen.


Fazit:
Alle, die vor dem 19. Januar 2013 ihren A2 machen, können nach zweijähriger Fahrpraxis ohne Prüfung ihren A erhalten. Wer in dieser Wartezeit über das Datum 19. Januar 2013 kommt, kann sogar ab diesem Datum die Leistungsbeschränkung von 35 kW ausnutzen.
Wer ab dem 19. Januar 2013 einen Führerschein erwirbt, bekommt ihn zeitlich begrenzt auf 15 Jahre. Sie muss dann neu beantragt werden, wird aber ohne Untersuchung verlängert. Wird der Antrag zur Verlängerung vergessen, erlischt die Fahrerlaubnis automatisch. Alle älteren Führerscheine (vor dem 19. Januar 2013) müssen bis spätestens 2033 umgetauscht werden und unterliegen dann dem 15 Jahre Zyklus.

Hier einmal einige Infos, die für Motorradfahrer in spe interessant und nützlich sein können.
Was die Meisten in erster Line interessiert sind wohl die Kosten. Ein Führerschein für die Klasse A kostet zwischen 800 und 1200 EUR. Der TÜV, der ja die Prüfungen durchführt, möchte auch was vom Kuchen abhaben und schlägt mit ca. 20,83 EUR für die Theorieprüfung und ca. 112,81 EUR für die praktische Prüfung zu Buche. Der Preis hängt natürlich von der Fahrschule und dem Können des Fahrschülers ab. Dem Können deswegen, da mehr Fahrstunden für ein sicheres Fahrverhalten auch mehr Geld kosten. Sparen kann man, wenn man im Vorbesitz der Klasse A1 ist. Hier ist dann nämlich nur die Hälfte der pflichtmäßigen Fahrstunden notwendig.

Ohne Vorbesitz der Klasse A1 sind folgende Stunden notwendig:
  • 5 Fahrstunden über Bundes und Landstrassen

  • 4 Fahrstunden Autobahn

  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Mit Vorbesitz der Klasse A1 sind folgende Stunden notwendig:
  • 3 Fahrstunden über Bundes und Landstrassen

  • 2 Fahrstunden Autobahn

  • 1 Fahrstunden bei Dunkelheit

Zusätzlich übt man noch die Grundfahrübungen. Hier muss man folgendes trainieren:
  • Ausweichen bei 50 km/h ohne Abbremsen

  • Ausweichen bei 50 km/h mit Abbremsen auf ca. 30 km/h

  • Gefahrenbremsung bei 50 km/h

  • Stop and Go

  • Kleiner Slalom mit 30 km/h

  • Großer Slalom mit 30 km/h

  • Slalom mit Schrittgeschwindigkeit

Hierbei ist der Slalom mit Schrittgeschwindigkeit die wohl schwerste Grundfahrübung.

In der Theorieausbildung muss man mit und ohne Vorbesitz an 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff teilnehmen.
Viele Fahrschulen sehen den Theorieunterricht aber nicht so eng. Wenn man in den letzten paar Unterrichtsstunden fehlerfreie Bögen abgibt, dann wird man i.d.R. auch für die Theorieprüfung zugelassen.

Für die erste Fahrstunde sollte man an die richtige Bekleidung denken. Hierzu gehören geeignete Handschuhe, Hose, Jacke, Schuhe, Nierengurt und natürlich der Helm. Die Schuhe oder auch Stiefel müssen auf jeden Fall die Knöchel bedecken. Wer zu Begin noch keine richtige Motorradbekleidung besitzt ist natürlich nicht in den Arsch gekniffen. Die Fahrschulen haben meist alles außer ne Hose da. Wobei man es sich natürlich überlegen sollte in die Stiefel und Handschuhe von Tausenden zu steigen.

Wenn dann irgendwann alle Stunden gemacht sind geht es an die Prüfungen. In der Theorieprüfung müssen 30 Fragen in maximal 30 Minuten beantwortet werden. Ohne Vorbesitz irgendeines Führerscheins werden maximal 10 Fehlerpunkte geduldet. Bei Vorbesitz eines Führerscheins (z.B. Auto oder 125er) sind es hingegen nur noch 6 Fehlerpunkte bei 20 Fragen. Also aufpassen! Zwei falsch beantwortete Fragen können schon zu viel sein.

In der praktischen Prüfung sind mindestens 5 der Grundfahrübungen zu machen. Sollte man mal eine verhauen ist noch nichts verloren, da man 3 Versuche hat. Weiterhin fährt man noch innerhalb und außerhalb von Ortschaften und sofern in der Nähe noch Autobahn und Kraftfahrstraße. Sehr gerne werden auch Stecken gewählt, die viele Rechts-Vor-Links Situationen beinhalten. Man sollte den Verkehr so genau beobachten, als ob man später ein Bild davon malen müsste. Haltende Busse, unachtsame Fußgänger und Zebrastreifen können einem die Prüfung zur Hölle machen.

Hat man dann alle Prüfungen bestanden ist man leider noch für zwei Jahre auf maximal 25 KW (34 PS) Maschinen festgenagelt, sofern man noch keine 25 Jahre alt ist. Wer den Führerschein mit 24 Jahren besteht muss auch noch die vollen zwei Jahre die 25 KW Maschinen fahren.
Sind die zwei Jahre verstrichen muss der Führerschein NICHT mehr umgeschrieben werden, er öffnet sich automatisch. Die zwei Jahre Probezeit lassen sich in einigen Bundesländern durch zusätzliche und sehr teuer Fahrsicherheitstrainings und anderen weiterführenden Ausbildungsstunden verkürzen. Die Kosten stehen jedoch in keinerlei Relation zu der ersparten Probezeit.

So, dann mal ran an den Speck.







 

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