Bundesrat und Bundestag sind sich einig. Nun kann die neue Fahrerlaubnisverordnung veröffentlicht werden. Damit tritt dann diese Verordnung am 19.Januar 2013 in Kraft. Auf den Weg hat die Europäische Union diese Neuregelug gebracht und es war spannend wie die Umsetzung der Mitgliedsstaaten, insbesondere der deutschen Regierung, erfolgen wird.
Führerscheinklasse S und Führerscheinklasse M:
Beide Klassen werden zusammengefasst in der neuen Klasse AM.
Führerscheinklasse A1: Leichtkraftrad bis 125 ccm und maximal 11 kW
Bisher waren für die 16- und 17jährigen Fahrer die Höchstgeschwindigkeit auf max. 80 km/h beschränkt. Mit der neuen Regelung ab dem 19. Januar 2013 entfällt die Geschwindigkeitsbeschränkung. Weiterhin bleibt die Motorgröße bei 125 ccm. Führerscheine der Klasse 3 und 4 vor dem 01.04 1980 dürfen diese Klasse weiterhin fahren, da sie mit eingeschlossen ist.
Führerscheinklasse A beschränkt:
Die neue Bezeichnung wird dann A2 lauten. Weiterhin ist das der Einstiegsführerschein in den Motorradbereich für die 18 jährigen. Die bisherige Leistungsbeschränkung von max.25 kW wird auf 35 kW angehoben. Das Motorrad muss dann mindestens 175 Kg wiegen. Neu ist dann auch die Regelung wer zwei Jahre den A1 hat oder den Klasse 3 vor dem 01.04.1980 braucht keine Ausbildung und muss nur die praktische Prüfung ablegen. Theorie (Ausbildung und Prüfung) entfällt.
Führerscheinklasse A unbeschränkt:
Dieser Schein heißt dann A. Diese Führerscheinklasse berechtigt zum Führen von Motorrädern mit unbegrenzter Leistung. Der Direkteinstieg in diese Klasse ist ab dem 19.Januar 2013 dann bereits für 24 jährige möglich. (bisher ab 25 Jahren) Alle, die ab diesem Datum von der Klasse A2 kommen und eine zweijährige Fahrpraxis haben, müssen erneut eine praktische Prüfung für die Klasse A (unbegrenzte Leistung) ablegen.
Fazit:
Alle, die vor dem 19. Januar 2013 ihren A2 machen, können nach zweijähriger Fahrpraxis ohne Prüfung ihren A erhalten. Wer in dieser Wartezeit über das Datum 19. Januar 2013 kommt, kann sogar ab diesem Datum die Leistungsbeschränkung von 35 kW ausnutzen.
Wer ab dem 19. Januar 2013 einen Führerschein erwirbt, bekommt ihn zeitlich begrenzt auf 15 Jahre. Sie muss dann neu beantragt werden, wird aber ohne Untersuchung verlängert. Wird der Antrag zur Verlängerung vergessen, erlischt die Fahrerlaubnis automatisch. Alle älteren Führerscheine (vor dem 19. Januar 2013) müssen bis spätestens 2033 umgetauscht werden und unterliegen dann dem 15 Jahre Zyklus.